Im Zusammenhang mit dem Verkauf des ehemaligen Sportplatzes in Hasenwinkel wurde der Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg, Erhard Bräunig, heute angewiesen, den Bürgermeister der Gemeinde Bibow und dessen 1. Stellvertreter vorläufig des Dienstes zu entheben und ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
Nach einem Gemeindevertreterbeschluss am Abend des 27. August 2007 hatten der Bürgermeister und sein Stellvertreter den Kaufvertrag am frühen Morgen des 28. August 2007 notariell abgeschlossen, obwohl die Rechtsaufsichtsbehörde einen nahezu inhaltsgleichen Gemeindevertreterbeschluss vom 2. Mai 2007 bereits beanstandet hatte. Zudem war die Gemeinde bereits vor der erneuten Beschlussfassung durch Hinweise des Innenministeriums auf den durch den Vertragsschluss entstehenden Schaden für die Gemeinde ( nach jetzigem Stand rund 85.000 EUR) hingewiesen worden.
“Es besteht der erhebliche Verdacht, dass der Bürgermeister und sein Stellvertreter offenbar bewusst geltendes Recht verletzt haben und noch dazu wurde der Notartermin so gelegt, dass ein vorsorgliches Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde unmöglich war. Dies stellt ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar und erschüttert das Vertrauen der Bürger in einen rechtmäßigen Verwaltungsvollzug”, stellt Innenminister Lorenz Caffier fest.
Sollte es nicht mehr möglich sein, die Eintragung ins Grundbuch zu verhindern und den Vertrag rückabzuwickeln, können gegen die beiden Ehrenbeamten Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Die Amtsgeschäfte des Bürgermeisters sollen bis auf Weiteres durch einen Beauftragten wahrgenommen werden, der durch den Landrat als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu bestellen ist.
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