Das Europäische Parlament hat entschieden kleine Unternehmen von der Pflicht zur Anfertigung eines Jahresabschlusses zu befreien. „In Mecklenburg-Vorpommern betrifft die neue Regelung den Großteil der Unternehmen.
Das Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen vielen kleinen Betrieben wird von einer aufwändigen und teuren Bürokratielast befreit. Das Europäische Parlament hat dem Kommissionsvorschlag zugestimmt, Kleinunternehmen von den EU-Bilanzierungspflichten auszunehmen.
Landtag beschließt Gesetz zur Fortsetzung des Bürokratieabbaus im Verwaltungsbereich
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