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Heinz Müller: Gesetzesinitiativen der SPD-Landtagsfraktion vom Parlament beschlossen
Mit der gestern vom Landtag beschlossenen Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes ist für die Bürger der Zugang zu in Behörden vorhandenen Informationen gesichert. Die ursprünglich bis zum 30. Juni 2011 befristete Geltungsdauer des Gesetzes wurde aufgehoben, so dass es nun unbefristet Gültigkeit besitzt. Im Vorfeld der Änderung hatte die Landesregierung den Landtag über die Erfahrungen bei der Anwendung des Gesetzes unterrichtet; zudem hatte der Landtag das Gesetz evaluiert. Ergebnis: Es gibt ein nachweisbares Interesse der Bürger an Informationen durch die Behörden. Und die Bürger machen von ihrem neuen Recht Gebrauch, ohne dass es dadurch zu Überlastungen der öffentlichen Stellen gekommen wäre. Auch haben sich Befürchtungen, dass der Informationsanspruch missbraucht werden könnte, nicht bestätigt.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Heinz Müller, erläuterte die Gesetzesänderung: „Auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion wurde neben der Entfristung des Gesetzes auch geregelt, dass die Behörde einem Antragsteller auf dessen Verlangen hin Kopien von Dokumenten zur Verfügung stellen muss. Auch wird klargestellt, dass sich auch das Land, die Kommunen sowie die von diesen geführten Unternehmen und Einrichtungen bei Teilnahme am Wirtschaftsverkehr auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen berufen können.“
Ebenfalls auf Vorschlag der Sozialdemokraten wurde das Landesdatenschutzgesetz an rechtliche und technische Entwicklungen angepasst, um auch zukünftig einen effektiven Datenschutz gewährleisten zu können. So können künftig vorsätzliche Verstöße gegen Datenschutzvorschriften mit einer Geldbuße geahndet werden. Zudem wird die bestehende Obergrenze von 125.000 Euro für Schadensersatzansprüche bei Verletzung der Rechte von Betroffenen auf 130.000 Euro angehoben.
Heinz Müller: „Darüber hinaus wurde die Stellung des Landesbeauftragten für den Datenschutz gestärkt. So unterliegt dieser zukünftig bei der Ausübung der Tätigkeit als Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen nicht mehr der Rechtsaufsicht der Landesregierung.“
„Beide Gesetze haben wir an rechtliche Notwendigkeiten und tatsächliche Entwicklungen angepasst und in sinnvoller Weise fortentwickelt“, so Müller abschließend.
Quelle: SPD-Landtagsfraktion MV
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