Mit der Einführung der gesetzlichen Neuregelungen des Schulgesetzes zum Schuljahr 2010/2011 ist es erstmals gelungen, dass alle Schülerinnen und alle Schüler jeden allgemein bildenden Schulabschluss ohne Belastung mit Schulgeld, Eigenfinanzierung von Schulbüchern und Schülerbeförderungskosten von der 1. bis zur 12. bzw. 13. Klasse an der örtlich zuständigen Schule erreichen können.
Mathias Brodkorb: Verunsicherung von Eltern und Schülern wider besseres Wissen!
Michael Roolf, verkehrspolitischer Sprecher und Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion M-V, erklärt: „Die Begriffe „selbstständige Schule“ und „freie Schulwahl“ sind leere Worthülsen, solange die Landesregierung örtlich zuständige Schulen festlegt und die freien Träger massiv benachteiligt.