NDR 1 Radio MV: Landesschulbeirat appelliert an Parteien, sich für verbindliche Strukturen im Schulsystem zu verpflichten.
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Am 1. August 2010 tritt das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Damit verbunden ist auch die flächendeckende Einführung der Bildungskonzeption für 0 bis 10jährige Kinder in unserem Bundesland. Darauf machte jetzt die CDU-Bildungspolitikerin und Vorsitzende des Bildungsausschusses das Landtages, Ilka Lochner-Borst, aufmerksam.
„Mit der Verabschiedung der KiföG-Novelle vor der Sommerpause hat die Große Koalition in unserem Land einmal mehr bewiesen, dass sie die Aufträge aus der Koalitionsvereinbarung zielgerichtet umsetzt. Dort haben wir einen klaren Schwerpunkt auf die Kinder- und Familienpolitik gelegt. Dem wird gerade das neue KiföG gerecht. Es berücksichtigt nicht nur die steigende Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege, sondern wird auch den gestiegenen Ansprüchen an gute Bildung für unsere Kinder von Anfang an gerecht. Wesentliche Grundlagen für erfolgreiche Bildungskarrieren werden weit vor dem Schulbeginn gelegt. Darauf haben wir uns nun mit der Bildungskonzeption für 0 bis 10jährige Kinder verpflichtet“, so Ilka Lochner Borst.
„Es geht mit der Bildungskonzeption nicht allein um altersgerechte Bildungsangebote, sondern vor allem auch um eine auf das einzelne Kind bezogene individuelle Förderung. So kann jedes Kind seine Stärken ausprägen und früh wichtige Erfolgserlebnisse sammeln. Wir wollen nicht Konformität sondern Vielfalt. Klar ist, dass sich die Bildungskonzeption nur mit sehr gut ausgebildeten Pädagogen und Erziehern umsetzen lässt. Nur so lässt sich vermeiden, dass trotz Besuch von Kinderkrippe und Kindergarten bei zu vielen Kindern bei den Schuleingangsuntersuchungen Defizite festgestellt werden.
Ziele und Inhalte der Bildungskonzeption werden den Übergang von den Kindertageseinrichtungen in die Grundschulen aufeinander abstimmen. Für die Kinder ist es wichtig, dass diese Übergänge von einem Lebensabschnitt zum nächsten so erfolgreich und erfreulich wie möglich gestaltet werden. Die CDU hat in der Koalition mit der SPD wieder unter Beweis gestellt, dass sie besser für Kinder und Familien ist, als es Rot-Rot je war. Wir verlassen uns auf uns selbst und handeln. Wir brauchen deshalb keinen schwarzen Peter nach Berlin zu schieben“, so Ilka Lochner-Borst abschließend.
Das Bildungsministerium weist darauf hin, dass sich die Landesregierung im März 2010 gemeinsam mit den Lehrergewerkschaften und Verbänden auf klare Regeln zur Vollbeschäftigung für alle Lehrkräfte geeinigt hat.
Für die einzelnen Schularten bedeutet das:
Für die Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Grundschulen (SAG 1):
- Ausstieg aus dem LPK zum 01.08.2010
- Angebot eines unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrages
Für die Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Förderschulen (SAG 3):
- Ausstieg aus dem LPK zum 01.08.2010
Für die Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien (SAG 2), die das ausgehandelte Angebot annehmen:
- ab 01.08.2013 ein garantierter Mindestbeschäftigungsumfang von 92,5 %
- ab 01.08.2014 Vollbeschäftigungsgarantie
Für die Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der beruflichen Schulen (SAG 4):
- ab 01.01.2016 ein garantierter Mindestbeschäftigungsumfang von 95 %
- ab 01.01.2017 Vollbeschäftigungsgarantie
Da die Schülerzahlen in den nächsten Jahren wieder leicht steigen werden, werden in den nächsten Jahren alle Lehrerinnen und Lehrer zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages an den Schulen unseres Landes gebraucht. Aus diesem Grund sind die Ablösemaßnahmen in den noch von Teilzeit betroffenen Schulartgruppen 2 und 4 jeweils auf landesweit 100 Maßnahmen und damit auf 200 Maßnahmen begrenzt worden. Zusätzlich gilt für die Schulartgruppe 2, dass ein Arbeitgeberwechsel ohne Abfindung aber mit Rückkehrgarantie weiterhin angeboten wird.
Da die Schülerzahlen zunächst im Grundschulbereich aufwachsen, dann zeitversetzt die anderen Schularten erreicht und sich diese Entwicklung regional unterschiedlich gestaltet, setzt das Land auf die Bereitschaft der Lehrerinnen und Lehrer zum flexiblen schulart-, schulartgruppen- und schulamtsübergreifenden Einsatz. Hierauf beziehen sich die mit den Lehrergewerkschaften und -verbänden ausgehandelten Anwendungsregelungen zum Ausstieg aus dem Lehrerpersonalkonzept. Und nur auf diese Anwendungsregelungen wird in den Vertragsmustern Bezug genommen. Es wird damit aber nicht anderes geregelt als das, was bereits durch das Schulgesetz und die tarifvertraglichen Regelungen gilt.
Damit gelten weiterhin die Sozialauswahlkriterien, die bei Personalmaßnahmen zu berücksichtigen sind. Und damit gilt weiterhin der Grundsatz der fachgerechten Abdeckung des Unterrichts.