Nach Auffassung der sozialpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Irene Müller, ist und bleibt es ein Skandal, dass der Gesetzgeber zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten von Hartz IV die festgeschriebene Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Schulausbildung noch nicht korrigiert hat.
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Der CDU-Sozialexperte, Harry Glawe, hat es als gesamtstaatliche Aufgabe bezeichnet, zu helfen, dass weniger Kinder in Familien aufwachsen, die auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind. Dazu können vor allem eine gute Arbeits- und Wirtschaftspolitik beitragen.
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Zum 5. Mal jährt sich am 16. August 2007 die Vorlage der Kommissionsvorschläge für „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“. Die als Hartz I-IV bezeichneten Gesetze traten schrittweise beginnend ab 1. Januar 2003 in Kraft.
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„Wenn jetzt Vertreter der Hartz-IV-Parteien nahezu täglich über eine regelmäßige Anpassung der Hartz-IV-Leistungen an die Preisentwicklung philosophieren, bestätigen sie nur eins: Hartz-IV ist Armut per Gesetz, denn von Hartz-IV kann man nicht menschenwürdig leben.“, so der Landesvorsitzende und Landtagsabgeordnete der LINKEN, Peter Ritter.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Harry Glawe, stellte heute vor dem Hintergrund der Diskussion über die Höhe der Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II klar, dass die Langzeitarbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr von einer Steigerung des Regelsatzes beim Arbeitslosengeld II um fast 5 % profitierten.
Die nach der Unternehmenssteuerreform – der auch Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt hat – mögliche Kontenabfrage zur Überprüfung von Harz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger wird von der Fraktion DIE LINKE auf das schärfste kritisiert und zurückgewiesen.
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„Ich bin entsetzt, und es ist skandalös, dass die rot-schwarze Landesregierung offenbar nichts unternehmen will, um deutliche Fehlentwicklungen bei Hartz IV und daraus resultierende Bildungsbenachteiligungen von Kindern und Jugendlichen in so genannten Bedarfsgemeinschaften zu korrigieren“, erklärte die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Marianne Linke.
Mit einem Antrag auf der kommenden Landtagssitzung wird die Linksfraktion die Landesregierung auffordern, sich dafür einzusetzen, dass die Regelleistungen für schulpflichtige Kinder in so genannten Bedarfsgemeinschaften aufgestockt werden.
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Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Prof. Dr. Wolfgang Methling, hat heute an der Jahresversammlung des Landesverbandes des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in Schwerin teilgenommen. Er dankte den etwa 10 000 Haupt- und Ehrenamtlichen in den Mitgliedsverbänden und Beiräten für ihr unverzichtbares Engagement.
Am 1. März 2007 ist das „Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz stellt Leistungen aus Verträgen zur Altersvorsorge unter Pfändungsschutz. Nach § 851c der Zivilprozessordnung ist ein Rentenversicherungsvertrag dann pfändungsgeschützt, wenn der Versicherte die Versicherung nicht vorzeitig kündigen darf und er auch kein Recht auf die Option einer Kapitalauszahlung zu seinen Lebzeiten hat. Der Pfändungsschutz tritt ein, wenn:
1) Leistungen in regelmäßigen Zeitabständen lebenslang und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gewährt werden,
2) über die Ansprüche aus dem Vertrag nicht verfügt werden darf,
3) die Bestimmung von Dritten mit Ausnahme von Hinterbliebenen als Berechtigte ausgeschlossen ist und
4) die Zahlung einer Kapitalleistung, ausgenommen Zahlung im Todesfall, nicht vereinbart wurde.
Ein Schuldner kann sich vor der Pfändung seiner Ansprüche aus einer Lebensversicherung oder Direktversicherung schützen, indem er sie in eine pfändungsgeschützte Rentenversicherung umwandeln lässt. Hierzu ist der Versicherer gem. § 173 Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet. Eine Auszahlungsmöglichkeit vor dem Rentenalter besteht dann nicht mehr. Besonders für Selbständige mit erheblichem Unternehmerrisiko empfiehlt sich die Umwandlung einer bestehenden Lebens- oder Rentenversicherung, da so die angesparte Altersversorgung auch im Insolvenzfall geschützt und gesichert ist. Auch Arbeitnehmer können von dieser Umwandlung profitieren, da neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine zusätzliche Altersversorgung bis zu 238.000 Euro angespart werden kann, die im Fall der Arbeitslosigkeit nicht verwertet werden muss, bevor Harz IV bezogen werden kann.
Die Neue Verbraucherzentrale in MV bietet persönliche Versicherungsberatungen sowie Beratungen zur Geldanlage und privater Altersvorsorge an. Eine Anmeldung unter (0381) 208 70 50 ist erforderlich. Telefonische Beratungen zu vorgenanntem Themenkreis sind möglich montags bis donnerstags von 10 -18 Uhr unter der kostenpflichtigen Rufnummer 09001 – 77 54 42 (für 1,50 EUR/Min. aus dem dt. Festnetz).