Verbraucherzentrale empfiehlt nur bei fristgerechter Kündigung den Wechsel zum günstigsten Anbieter
Erhebt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, haben alle Mitglieder der Kasse ein Sonderkündigungsrecht und können zu einem günstigeren Konkurrenten wechseln. Jede Kasse muss ihre Versicherten spätestens einen Monat, bevor der Zusatzbeitrag fällig ist, auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen.
Verbraucherzentrale bietet Versicherungsberatung an