An diesem Sonntag gilt in Mecklenburg-Vorpommern erstmals die neue Bäderverkaufsverordnung.
In Mecklenburg-Vorpommern soll zum Monatsende eine neue Bäderverkaufsverordnung erlassen werden.
Michael Roolf, wirtschaftspolitischer Sprecher und Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, erklärt zum heutigen Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Sonntagsöffnung:
Wolfgang Waldmüller: Ladenöffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern von Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht betroffen
Nach Ansicht des wirtschaftspolitischen Sprechers der Fraktion der Linkspartei.PDS, Helmut Holter, ist es unverständlich, dass die von seiner Fraktion heute beantragte dritte Lesung des Ladeöffnungsgesetzes abgelehnt wurde. „Eine erneute Befassung wäre erforderlich gewesen, da die ursprüngliche Fassung des Gesetzentwurfes so wesentlich verändert wurde, dass eine völlig neue Grundlage entstanden ist“, sagte Holter.
Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat dem vorliegenden Entwurf des Ladenöffnungsgesetzes nicht zugestimmt. „Wir lehnen die völlige Freigabe der Öffnungszeiten von montags bis freitags und die Öffnungszeit samstags bis 22 Uhr ab“, so Holter. Die dagegen von seiner Fraktion vorgeschlagene Regelung für Ladenöffnungszeiten an Werktagen bis maximal 22 Uhr und an Samstagen bis höchstens 20 Uhr wäre völlig ausreichend, um den Einkaufswünschen der Kunden entsprechen zu können. „Unser Antrag hat leider keine Mehrheit gefunden, dabei ist es doch eine Illusion, dass mehr Menschen mehr einkaufen, wenn die Läden rund um die Uhr geöffnet sind“, so Holter. Der Euro könne nur einmal ausgegeben werden, und Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass sich die Umsätze lediglich anders verteilen. Die Verlierer seien die kleinen und Inhaber geführten Geschäfte. Darüber hinaus werde der Druck auf die Beschäftigten weiter steigen.
„Die auch von uns geforderten Verbesserungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind zwar zu begrüßen“, sagte Holter. Allerdings sei es fraglich, ob der fixierte Arbeitnehmerschutz in der Praxis auch tatsächlich realisiert werden könne. „Gerade für allein Erziehende Beschäftigte und Inhaber kleiner Läden wird es bei noch längeren Öffnungszeiten unmöglich sein, Kinder, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen“, so Holter.
Mit der Föderalismusreform fiel die Zuständigkeit für die Ladenöffnungszeiten an die Länder. SPD und CDU haben am 6. Dezember 2006 einen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Dieser war von dem Gedanken der Entbürokratisierung getragen und hatte die seinerzeit in der Diskussion befindlichen Regelungen in unseren Nachbarländern Schleswig-Holstein und Berlin / Brandenburg im Blick.
„Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind die völlige Freigabe der Öffnungszeiten von montags bis freitags, sowie die Freigabe der Öffnungszeiten am Samstag bis 22.00 Uhr. Durch einfache Anzeige kann an 4 Samstagen im Jahr zusätzlich bis 0.00 Uhr geöffnet werden. Darüber hinaus sind 4 Sonntage, die keine gesetzlichen Feiertage sind, für den Verkauf zulässig. Diese Tage werden durch das zuständige Ministerium freigegeben.
Das Gesetz dient nicht nur der Schaffung flexibler Rahmenbedingungen für das gewerbliche Verkaufen von Waren, sondern sichert auch die sozialen Belange von Arbeitnehmern. Besonders wichtig ist dies auch vor dem Hintergrund des hohen Anteils an weiblichen Beschäftigten im Einzelhandel.
Der Gesetzentwurf wird in wenigen Tagen im Landtag beschlossen und kann umgehend in Kraft treten. Wir werden dann erleben, dass sich das Gesetz in der Praxis bewährt“, so Wolfgang Waldmüller.
Mit Freude haben die Mitglieder des Bäderverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. zur Kenntnis genommen, dass das Tauziehen um das Ladenöffnungsgesetz endlich ein Ende hat. Der gemeinsame Gesetzentwurf der großen Koalition zur Regelung der Ladenöffnungszeiten soll im Juni den Landtag passieren und dann umgehend in Kraft treten, so der Präsident des Bäderverbandes M-V e.V., Mathias Löttge, MdL.
Michael Roolf, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, erklärt zur Aussage des Wirtschaftsministers zur Neuregelung der Ladenschlusszeiten: