Bildungsministerium schreibt 42 Stellen für Lehrkräfte und 230 Referendarstellen aus
8. Schulgesundheitstag in Warnemünde
Mathias Brodkorb und Marc Reinhardt: Kapazitäten werden stärker am Landesbedarf ausgerichtet
Zum Beginn des neuen Schuljahres 2010/11 hat das Bildungsministerium Beratungstelefone eingerichtet.
Die Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung Mecklenburg-Vorpommern e. V. (ANE) hat heute in Dreilützow (LK Ludwigslust) den “Bildungsatlas Umwelt und Entwicklung MV” an den Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus übergeben.
Hans Kreher, bildungspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion M-V, erklärt zum Länder-Schulleistungsvergleich:
Das Bildungsministerium weist darauf hin, dass sich die Landesregierung im März 2010 gemeinsam mit den Lehrergewerkschaften und Verbänden auf klare Regeln zur Vollbeschäftigung für alle Lehrkräfte geeinigt hat.
Für die einzelnen Schularten bedeutet das:
Für die Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Grundschulen (SAG 1):
- Ausstieg aus dem LPK zum 01.08.2010
- Angebot eines unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrages
Für die Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Förderschulen (SAG 3):
- Ausstieg aus dem LPK zum 01.08.2010
Für die Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien (SAG 2), die das ausgehandelte Angebot annehmen:
- ab 01.08.2013 ein garantierter Mindestbeschäftigungsumfang von 92,5 %
- ab 01.08.2014 Vollbeschäftigungsgarantie
Für die Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der beruflichen Schulen (SAG 4):
- ab 01.01.2016 ein garantierter Mindestbeschäftigungsumfang von 95 %
- ab 01.01.2017 Vollbeschäftigungsgarantie
Da die Schülerzahlen in den nächsten Jahren wieder leicht steigen werden, werden in den nächsten Jahren alle Lehrerinnen und Lehrer zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages an den Schulen unseres Landes gebraucht. Aus diesem Grund sind die Ablösemaßnahmen in den noch von Teilzeit betroffenen Schulartgruppen 2 und 4 jeweils auf landesweit 100 Maßnahmen und damit auf 200 Maßnahmen begrenzt worden. Zusätzlich gilt für die Schulartgruppe 2, dass ein Arbeitgeberwechsel ohne Abfindung aber mit Rückkehrgarantie weiterhin angeboten wird.
Da die Schülerzahlen zunächst im Grundschulbereich aufwachsen, dann zeitversetzt die anderen Schularten erreicht und sich diese Entwicklung regional unterschiedlich gestaltet, setzt das Land auf die Bereitschaft der Lehrerinnen und Lehrer zum flexiblen schulart-, schulartgruppen- und schulamtsübergreifenden Einsatz. Hierauf beziehen sich die mit den Lehrergewerkschaften und -verbänden ausgehandelten Anwendungsregelungen zum Ausstieg aus dem Lehrerpersonalkonzept. Und nur auf diese Anwendungsregelungen wird in den Vertragsmustern Bezug genommen. Es wird damit aber nicht anderes geregelt als das, was bereits durch das Schulgesetz und die tarifvertraglichen Regelungen gilt.
Damit gelten weiterhin die Sozialauswahlkriterien, die bei Personalmaßnahmen zu berücksichtigen sind. Und damit gilt weiterhin der Grundsatz der fachgerechten Abdeckung des Unterrichts.
Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Marc Reinhardt, hat unterstrichen, dass die Koalitionsfraktionen die Landesregierung dabei unterstützen werden, mehr jungen Menschen nach dem Studium eine wirkliche Chance im Schuldienst des Landes zu eröffnen.
Die GEW M-V ruft ihre Mitglieder zu einer Aktion im Rahmen der laufenden Tarifrunde zur Eingruppierung von Lehrkräften im Tarifvertrag der Länder auf. weiter lesen »
Der Weg zur Rückkehr zur Vollbeschäftigung aller Lehrkräfte und damit der Ausstieg aus dem Lehrerpersonalkonzept wurden gestern mit den Lehrergewerkschaften und Verbänden abschließend vereinbart.