Neue Studie: Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen reagieren besonders schnell auf Kundenanfragen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 8. Juli 2009 (Az. VIII ZR 205/08) entschieden, dass bei einem Mieterhöhungsverlangen die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche und nicht die geringere tatsächliche Wohnfläche zugrunde zu legen ist, wenn die Flächenabweichung nicht mehr als 10 Prozent beträgt.
Aktuelle Studie zur Bedeutung des Wohnens: 78 Prozent der Mieter in Norddeutschland mit Wohnsituation zufrieden
Arbeit am Bau: Wohnungsunternehmen investieren 236 Millionen Euro in Mecklenburg-Vorpommern
Richtigstellung zum Artikel von mv.regio unter der Überschrift “Ehrwürdiger Norddeutscher Wohnungsverband schweigt zu Stasi Vorwürfen”