Die Staatsanwaltschaft Rostock hat am Donnerstagnachmittag, 16. August 2007 bei dem Amtsgericht Rostock Haftbefehl gegen die am Vortag vorläufig festgenommene Vorstandsvorsitzende der BG NEPTUN e.G., Cornelia V. (43) aus Rostock erwirkt. Die Beschuldigte ist der Untreue zum Nachteil der BG NEPTUN e.G. dringend verdächtig. Anlass für die Inhaftnahme der Beschuldigten haben die neuen Erkenntnisse ergeben, die den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr begründen.
Der Beschuldigten wird zur Last gelegt, in ihrer Funktion als Vorstandsvorsitzende der BG NEPTUN e.G. die Vergaben von Bau- und Renovierungsaufträgen an den Gebäuden der Genossenschaft zu Gunsten einzelner bevorzugter Unternehmer beeinflusst zu haben. Dabei sollen zuvor erfolgte Ausschreibungen zwischen der Beschuldigten und den ebenfalls beschuldigten bevorzugten Unternehmern insoweit abgesprochen worden sein, als Letztere stets das günstigste Angebot abgeben konnten. Gab es anderweitige günstigere Angebote, so sollen Nachverhandlungen mit den bevorzugten Unternehmern erfolgt sein, so dass diese im Nachhinein ein vormals günstigeres Angebot unterbieten konnten. Abweichend von den im Rahmen der Ausschreibungen noch angegebenen Leistungsmerkmalen sollen die Aufträge dann mit zumindest kostengünstigeren Leistungen erfüllt, anschließend jedoch zu den Preisen der ursprünglich ausgeschriebenen Leistungen abgerechnet worden sein. Der Genossenschaft ist dadurch in den vergangenen Jahren ein erheblicher Schaden entstanden.
Erste Anzeichen für ein Verhalten der Beschuldigten, welches darauf abzielt, Beweismittel beiseite zu schaffen, wurden schon zu Beginn der seit dem 2. August 2007 durchgeführten Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen offenbar. In der Folge soll sie Mitarbeiter der BG NEPTUN e.G. angewiesen haben, gegenüber der Polizei Stillschweigen über die betreffenden Geschäftsvorfälle zu bewahren. Wie zuletzt am Mittwoch bekannt wurde, soll sie in der letzten Woche einem bei Auftragsvergaben der BG NEPTUN e.G. bevorzugten Elektro-Unternehmer aus Rostock, der bislang nicht im Blickpunkt der Strafverfolgungsbehörden stand, nahe gelegt haben, bei ihm vorhandene Geschäftsunterlagen über solche Vergaben zu vernichten. Jener Unternehmer soll daraufhin am vergangenen Wochenende umfangreiche Aktenbestände geschreddert haben. Die Staatsanwaltschaft Rostock hat dies zum Anlass genommen, am Mittwochnachmittag die vorläufige Festnahme der Beschuldigten sowie auf richterliche Anordnung die Durchsuchung der Geschäftsräume jenes Elektro-Unternehmens zu veranlassen.
Die Beschuldigte wurde mit Haftantrag der Staatsanwaltschaft Rostock dem zuständigen Haftrichter des Amtsgerichts Rostock am Donnerstagnachmittag um 15:00 Uhr vorgeführt, der ihr nach sorgfältiger Prüfung nach 17:00 Uhr antragsgemäß den Haftbefehl verkündet hat.
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