Mit der Föderalismusreform fiel die Zuständigkeit für die Ladenöffnungszeiten an die Länder. SPD und CDU haben am 6. Dezember 2006 einen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Dieser war von dem Gedanken der Entbürokratisierung getragen und hatte die seinerzeit in der Diskussion befindlichen Regelungen in unseren Nachbarländern Schleswig-Holstein und Berlin / Brandenburg im Blick.
„Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind die völlige Freigabe der Öffnungszeiten von montags bis freitags, sowie die Freigabe der Öffnungszeiten am Samstag bis 22.00 Uhr. Durch einfache Anzeige kann an 4 Samstagen im Jahr zusätzlich bis 0.00 Uhr geöffnet werden. Darüber hinaus sind 4 Sonntage, die keine gesetzlichen Feiertage sind, für den Verkauf zulässig. Diese Tage werden durch das zuständige Ministerium freigegeben.
Das Gesetz dient nicht nur der Schaffung flexibler Rahmenbedingungen für das gewerbliche Verkaufen von Waren, sondern sichert auch die sozialen Belange von Arbeitnehmern. Besonders wichtig ist dies auch vor dem Hintergrund des hohen Anteils an weiblichen Beschäftigten im Einzelhandel.
Der Gesetzentwurf wird in wenigen Tagen im Landtag beschlossen und kann umgehend in Kraft treten. Wir werden dann erleben, dass sich das Gesetz in der Praxis bewährt“, so Wolfgang Waldmüller.
Tags: Gesetz, Ladenöffnungszeiten, Landtag